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AUFGABEN UND STRUKTUR DES AMTES

Das Amt Lütjenburg ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechtes ohne Gebietshoheit und ist mitgliedschaftlich organisiert. Ihre Mitglieder sind die amtsangehörigen 14 Gemeinden und die Stadt Lütjenburg, im weiteren Kommunen genannt. Das Amt Lütjenburg ist ein ehrenamtlich geführtes Amt.
Das Amt ist somit eine Einrichtung, die der Erledigung der Aufgaben der amtsangehörigen Kommunen dienen und deren Beschlüsse umsetzen soll, gewissermaßen die „Schreibstube“ der Kommunen.

Im Kern hat das Amt zwei Hauptaufgaben:
Es übernimmt zum einen für die Kommunen Kraft Gesetz alleinverantwortlich die sogenannten weisungsgebundenen Aufgaben wie z.B. das Melde- und Personenstandswesen, das Ordnungswesen oder auch das Sozialrecht. All dies sind Aufgaben, die eines möglichst landes- oder bundesweit einheitlichen Vollzuges bedürfen.
Als zweite Aufgabe führt das Amt im Auftrag der Kommunen die Selbstverwaltungsaufgaben und die gem. der Amtsordnung dem Amt übertragenen Aufgaben durch.

Die Kommunen sind berechtigt und im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit verpflichtet, in ihrem Gebiet alle öffentlichen Aufgaben in eigener Verantwortung zu erfüllen. Zu diesen Aufgaben gehören u.a. die Bauleitplanung, der Brandschutz, die Abwasserbeseitigung, das Schul- und Kindergartenwesen und anderes mehr. Dazu werden in den Gemeinde-/ der Stadtvertretungen die erforderlichen Beschlüsse gefasst, die dann, im Zusammenwirken von Bürgermeister/-in und dem Amt umgesetzt werden.
Das Amt berät dazu Bürgermeister und Gemeinde-/Stadtvertretung im Rahmen der vorhanden Sach- und Fachkompetenz, bereitet die Beschlüsse im Einvernehmen mit dem Bürgermeister vor und setzt diese nach der Beschlussfassung in Verwaltungshandeln um. Die Aufgabe des Bürgermeisters, für die sachliche Erledigung der Aufgaben der Kommune zu sorgen, bleibt davon unberührt.

Der Amtsausschuss besteht aus den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der amtsangehörigen Gemeinde /der Stadt und weiteren Mitglieder in Abhängigkeit ihrer Größe. Zurzeit besteht er aus 24 Mitgliedern. Er trifft alle für das Amt wichtige Entscheidungen und überwacht deren Durchführung. Er ist Dienstvorgesetzter des Amtsvorstehers.
Der Amtsvorsteher leitet die Verwaltung des Amtes ehrenamtlich nach den Grundsätzen und Richtlinien des Amtsausschusses und im Rahmen der bereitgestellten Mittel. Er ist für die sachliche Erledigung der Aufgaben und den Geschäftsvorgang der Verwaltung verantwortlich und ist gesetzlicher Vertreter des Amtes. Er ist Vorgesetzter der Dienstkräfte des Amtes und unmittelbarer Dienstvorgesetzter des leitenden Verwaltungsbeamten. Der Amtsvorsteher ist Vorsitzender im Amtsausschuss und repräsentiert das Amt nach außen.
Der leitende Verwaltungsbeamte führt die Geschäfte der laufenden Verwaltung und berät die ehrenamtlichen Bürgermeister unter der Leitung des Amtsvorstehers. Er ist Dienstvorgesetzter der Beamten, Angestellter und Arbeiter des Amtes. Er vertritt den Amtsvorsteher bei der Durchführung von Aufgaben, die dem Amt zur Erfüllung nach Weisung übertragen sind.
Die Fachaufgaben werden in den dargestellten 4 Fachämtern des Amtes wahrgenommen. Einzelheiten dazu finden Sie in der Rubrik „Was erledige ich wo?“.

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