Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion aktivieren

Leistungsnummer: 99008004180000

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Mit der Einmal-PIN, die Sie in einem Kuvert bei der Beantragung Ihres Personalausweises erhalten, können Sie die Online-Ausweisfunktion einsatzbereit machen.

Verfahrensablauf

Ihren Online-Ausweis können Sie einsetzen, sobald Sie eine selbstgewählte, sechsstellige PIN festlegen. Dafür haben Sie mehrere Möglichkeiten:

  • Über eine App für den Online-Ausweis oder über ein Bürgerterminal legen Sie selbst eine sechsstellige PIN fest. Hierfür benötigen Sie die Einmal-PIN aus dem PIN-Brief, den Sie beim Beantragen Ihres Personalausweises erhalten.
  • Legen Sie direkt beim Bürgeramt eine eigene, sechsstellige PIN fest, wenn Sie den Ausweis abholen.

Sie haben Ihre PIN vergessen oder die PUK-Nummer zum Aufheben der PIN-Blockade zu oft genutzt?

  • Wenn Sie nachträglich Ihre PIN zurücksetzen oder neu beantragen möchten, dann können Sie eine neue PIN kostenfrei bei Ihrem zuständigen Bürgeramt setzen lassen.

Ansprechpunkt

Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt)

Voraussetzungen

  • Sie besitzen einen deutschen Personalausweis.
  • Sie sind mindestens 16 Jahre alt.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis
  • AusweisApp und Smartphone, das NFC-fähig (Near Field Communication) ist, oder Kartenlesegerät
  • fünfstellige Einmal-PIN
  • selbstgewählte, sechsstellige PIN

Frist

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

Wenn die Einmal-PIN vorliegt, dauert die Bearbeitung etwa 5 Minuten.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 25.06.2025
Fachlich freigegeben durch:

Bundesministerium des Innern (BMI)