Bauaktenverwaltung

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Die Bauaktenverwaltung erfolgt durch die Gemeinden/Ämter/Städte.

Volltext

Im Bauamt des Amtes werden die Bauakten zu den Grundstücken in Papierform aufbewahrt. Eigentümerinnen und Eigentümer der jeweiligen Immobilie haben die Möglichkeit diese Unterlagen einzusehen bzw. Unterlagen anzufordern.

Die Bauakte kann auch an Personen mit berechtigtem Interesse wie Kaufinteressierte eingesehen werden. Hierfür ist eine Vollmacht der Eigentümerin bzw. Eigentümers erforderlich.

Rechtsgrundlage

§ 29 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)