Spielplätze instand halten lassen

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Spielplätze werden von den Gemeinden / Ämtern / Städten instandgehalten.

Volltext

Spiel- und Bolzplätze sind so anzulegen, dass sie ohne Gefährdung der Gesundheit den Spiel- und Bewegungsbedürfnissen der Kinder entsprechen und Kommunikationsbedürfnisse von Kindern berücksichtigen. Die Anlage, Ausstattung und Unterhaltung von Spiel- und Bolzplätzen ist Aufgabe der Gemeinden.

Rechtsgrundlage

DIN EN 1176 - Spielplatznorm