Anschlussbeiträge
Teaser
Anschlussbeiträge werden von den Gemeinden / Ämtern / Städten erhoben.
Volltext
Anschlussbeiträge sind einmalige Abgaben, die von Grundstückseigentümern erhoben werden, um die Kosten für die Herstellung oder Erweiterung öffentlicher Versorgungs- und Entsorgungseinrichtungen (z.B. Schmutz- und Niederschlagswasserentsorgung) zu decken.
Rechtsgrundlage
§ 8 Kommunalabgabengesetz Schleswig-Holstein (KAG)