Indirekteinleiter
Teaser
Die Erteilung einer Genehmigung erfolgt durch die Gemeinden / Ämter / Städte.
Volltext
Ein Indirekteinleiter ist ein Gewerbe- oder Industriebetrieb, der Abwasser über die öffentliche Kanalisation in eine Kläranlage einleitet. Indirekteinleitungen sind oft mit spezifischen Anforderungen und Genehmigungen verbunden, da das Abwasser möglicherweise spezielle Stoffe enthält, die in der kommunalen Kläranlage behandelt werden müssen oder deren Einleitung in die Kanalisation begrenzt ist. Beispiele für Indirekteinleiter sind Kfz-Betriebe mit Waschplätzen, gastronomische Betriebe, etc.
Das Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen (Indirekteinleitung) bedarf der Genehmigung durch die zuständige Behörde.
Rechtsgrundlage
§ 44 Landeswassergesetz Schleswig-Holstein (LWG)
§ 58 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)