Niederschlagswassergebühren (Einführung)

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Die Einführung erfolgt durch die Gemeinden / Ämter / Städte.

Volltext

Für die Inanspruchnahme von Niederschlagswasserbeseitigungsanlagen erhebt die Gemeinde als Gegenleistung für die tatsächliche Inanspruchnahme eine Benutzungsgebühr für die zentrale Niederschlagswasserbeseitigung. Für die Berechnung der Niederschlagswassergebühr legt die Gemeinde die Summe der überbauten und befestigten Grundstückflächen, von denen Niederschlagswasser in die Kanalisation gelangt, als Gebührenmaßstab zugrunde.

Rechtsgrundlage

§ 6 Absatz 1 Kommunalabgabengesetz (KAG)

Gebührensatzung für die Niederschlagwasserbeseitigung der Gemeinde