Prostitution: Verbot - Auskunft

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Wenn sie sich durch Prostitution an einer bestimmten Stelle im Stadtgebiet gestört oder belästigt fühlen, können Sie die Auskunft einholen, ob die Prostitution dort zulässig oder verboten ist.

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Wer sich durch Prostitution gestört fühlt, kann sich erkundigen, ob die Prostitution an der beobachteten Stelle erlaubt ist.

Ansprechpunkt

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadverwaltung (Ordnungsamt).