Personalausweis abholen

Leistungsnummer: 99008001040000

Ihr Wohnort

Teaser

Wenn Ihr neuer Personalausweis fertig in der Behörde vorliegt, können Sie ihn persönlich abholen oder durch eine bevollmächtigte Person abholen lassen. Die Zusendung an die inländische Wohnanschrift ist möglich und bereits zum Zeitpunkt der Beantragung anzumelden.

Voraussetzungen

Sie haben einen Personalausweis beantragt, der zur Abholung bereit liegt.

Erforderliche Unterlagen

  • Ihr alter Personalausweis (Ausnahme: alter Personalausweis ist wegen Verlust oder Diebstahl nicht mehr vorhanden) 
  • Bei Vertretung:
    • Vollmacht zur Abholung eines Personalausweises
    • Ausweisdokument der abholenden Person

Kosten

  • Kosten gelten, wenn Sie bei der Beantragung die Option, sich den Personalausweis nach Hause schicken lassen zu wollen, gewählt haben. Ansonsten fallen bei der Abholung keine Gebühren an.

    Gebühr: 15,00 EUR (Vorkasse: nein)

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Wird Ihr Personalausweis gestohlen oder kommt er Ihnen abhanden, müssen Sie dies bei einem Bürgeramt oder bei der Polizei anzeigen. Des Weiteren können Sie die Online-Funktion des Personalausweises durch einen Anruf bei der Sperrhotline selbst sperren lassen.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 07.08.2025
Fachlich freigegeben durch:

Bundesministerium des Innern (BMI)