Elektronischen Identitätsnachweis entsperren lassen

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Der Online-Ausweis ermöglicht es Ihnen, digital angebotene Verwaltungsleistungen und geschäftliche Dienstleistungen online zu erledigen. Das Online-Ausweisen ist durch einen Chip in Ihrer Ausweiskarte möglich, sofern der Online-Ausweis aktiviert ist. Bei Bürgerinnen und Bürgern, die bei der Beantragung 16 Jahre oder älter waren, ist dieser Chip seit 2017 standardmäßig aktiviert.

Wenn Sie einen neuen Personalausweis beantragen und Sie 16 Jahre und älter sind, können Sie den Online-Ausweis selbst aktivieren. Die dafür erforderliche PIN und alle Informationen dazu erhalten Sie direkt bei der Beantragung des Personalausweis. Später können Sie die PIN durch eine selbstgewählte, sechsstellige PIN ersetzen. Dies können Sie beim Abholen des Ausweises erledigen sowie später im Bürgeramt oder in Apps für den Online-Ausweis, wie zum Beispiel der AusweisApp.

Wenn die Online-Ausweisfunktion noch nicht aktiviert ist, können Sie diese in Ihrem zuständigen Bürgeramt aktivieren lassen. Ein Zurücksetzen Ihres PIN ist ebenfalls bei Ihrem zuständigen Bürgeramt möglich.

Mit Ihrem Online-Ausweis können Sie zum Beispiel:

  • BAföG online beantragen,
  • Ihre SIM-Karte online aktivieren,
  • Online-Dienste der Deutschen Rentenversicherung rund um Ihr Versicherungskonto nutzen und 
  • die Identifizierung mit PostIdent über die PostIdent-App vornehmen.

Teaser

Mit der Einmal-PIN, die Sie in einem Kuvert bei der Beantragung Ihres Personalausweises erhalten, können Sie die Online-Ausweisfunktion einsatzbereit machen.

Verfahrensablauf

Ihren Online-Ausweis können Sie einsetzen, sobald Sie eine selbstgewählte, sechsstellige PIN festlegen. Dafür haben Sie mehrere Möglichkeiten:

  • Über eine App für den Online-Ausweis oder über ein Bürgerterminal legen Sie selbst eine sechsstellige PIN fest. Hierfür benötigen Sie die Einmal-PIN aus dem PIN-Brief, den Sie beim Beantragen Ihres Personalausweises erhalten.
  • Legen Sie direkt beim Bürgeramt eine eigene, sechsstellige PIN fest, wenn Sie den Ausweis abholen.

Sie haben Ihre PIN vergessen oder die PUK-Nummer zum Aufheben der PIN-Blockade zu oft genutzt?

  • Wenn Sie nachträglich Ihre PIN zurücksetzen oder neu beantragen möchten, dann können Sie eine neue PIN kostenfrei bei Ihrem zuständigen Bürgeramt setzen lassen.

Ansprechpunkt

Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt)

Voraussetzungen

  • Sie besitzen einen deutschen Personalausweis.
  • Sie sind mindestens 16 Jahre alt.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis
  • AusweisApp und Smartphone, das NFC-fähig (Near Field Communication) ist, oder Kartenlesegerät
  • fünfstellige Einmal-PIN
  • selbstgewählte, sechsstellige PIN
  • Wenn Sie die Bearbeitung selbst durchführen, benötigen Sie die AusweisApp sowie ein NFC-fähiges Smartphone (Near Field Communication) oder ein Kartenlesegerät. Diese müssen Sie jedoch nicht zur zuständigen Behörde mitbringen.

Kosten

Online-Ausweisfunktion im Bürgeramt aktivieren:  6,00 €

Frist

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

Wenn die Einmal-PIN vorliegt, dauert die Bearbeitung etwa 5 Minuten.