Herzlich Willkommen
Wir freuen uns, Sie auf der Homepage des Amtes Lütjenburg begrüßen zu dürfen.
Die 14 Gemeinden sowie die Stadt Lütjenburg haben im Jahre 2008 eine gemeinsame Verwaltung gebildet, das „Amt Lütjenburg“, um alle Verwaltungsarbeiten für die Bürgerinnen und Bürger sowie für die amtsangehörigen Gemeinden zu erledigen.
Auf dieser Homepage finden Sie dazu viele Informationen, egal ob es um Satzungen, Projekte, Stellenausschreibungen oder amtliche Bekanntmachungen geht.
Daneben stehen Ihnen verschiedene Formulare zum „Download“ bereit.
Damit Sie unser schönes Amtsgebiet ein wenig näher kennenlernen können stellen die amtsangehörigen Gemeinden sich außerdem mit einem kurzen Info-Text bei Ihnen vor.
Außerdem ist unser Ratsinformationssystem mit unserer Homepage verlinkt, so dass Sie sich jederzeit über Sitzungen der kommunalen Gremien sowie deren Beschlüsse transparent informieren können.
Neben dem Internet stehen wir, sowie alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Ihnen auch gerne persönlich zur Verfügung, um Ihre Anliegen zu besprechen. Am besten vereinbaren Sie einfach einen Termin.
Wir wünschen Ihnen viel Freude auf der Homepage des Amtes Lütjenburg.
Mit freundlichen Grüßen
Leitender Verwaltungsbeamter
Amtsvorsteher
Das Amtsgebiet des Amtes Lütjenburg
Das Amt Lütjenburg ist ein Amt im Kreis Plön in Schleswig-Holstein mit Verwaltungssitz in der Stadt Lütjenburg. Das Amt liegt im Osten des Kreises Plön und grenzt im Norden und Osten an die Ostsee, im Osten und Süden an den Kreis Ostholstein und im Westen an die Ämter Großer Plöner See, Selent/Schlesen und Probstei.
Zum Amt Lütjenburg gehören insgesamt 1 Stadt und 14 Gemeinden.
Geschichte des Amtes Lütjenburg
Das Amt Lütjenburg-Land wurde in seiner ursprünglichen Ausdehnung Anfang 1968 gebildet. Bis zum 01. Januar 2008 umfasste es noch 14 Gemeinden: Behrensdorf, Blekendorf, Dannau, Giekau, Helmstorf, Högsdorf, Hohenfelde, Hohwacht, Kirchnüchel, Klamp, Kletkamp, Panker, Schwartbuck und Tröndel.
Im Zuge der Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsstrukturreform ist die Stadt Lütjenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2008 als 15. Mitglied dem bisherigen Amt Lütjenburg-Land beigetreten. Mit dem Zeitpunkt des Beitritts erhält das neue Amt die Bezeichnung „Amt Lütjenburg“. Die Stadt Lütjenburg und das bisherige Amt Lütjenburg-Land haben nunmehr eine gemeinsame Verwaltung unter Leitung eines ehrenamtlichen Amtsvorstehers. Ansonsten bleiben alle Rechte der Stadt und der amtsangehörigen Gemeinden – ebenso wie die finanzielle Selbstständigkeit – in vollem Umfang erhalten.
Geschichte der Region:
Nach 1150 kamen neue Siedler aus dem Westen, vor allem aus Holland. Sie machten die Kossau bis zur Helmstorfer Mühle schiffbar, bauten mehrere Mühlen und versorgten Lütjenburg sowie zwei Jahrhunderte lang auch Lübeck. Lübeck mit der aufstrebenden Hanse war 1275 die Antriebskraft für die Gründung Lütjenburgs. Dabei ging es vor allem um die Schaffung eines landwirtschaftlichen Marktes zur Ordnung des Handels im Einzugsgebiet. Zeugen für die Christianisierung des Bereiches zu jener Zeit sind die geschichtsträchtigen Kirchen in Blekendorf, Giekau und Kirchnüchel.
Mit der Neubesiedlung wurde die ländliche Großraumwirtschaft teils übernommen, teils eingeführt.
Es entwickelte sich ein leistungsfähiges Bauerntum. Das Gleichgewicht zwischen Wald und Knicks einerseits, den Fluren und Gewässern sowie der Hege des Wildes in Wald und Flur und der Vogelwelt andererseits blieb vorbildlich erhalten und soll auch zukünftig weiter entwickelt werden.
Nach Vollendung der notwendigen Deichbauten an der Ostseeküste im 19. Jahrhundert entwickelten sich im letzten Jahrhundert Badeorte wie z. B. Sehlendorf, Hohwacht, Behrensdorf und Hohenfelde. Sprunghaft vollzog sich die Entwicklung des Fremdenverkehrs in den letzten Jahrzehnten. Es entstanden gepflegte Strände und zahlreiche Campingplätze an der Ostsee.
Der Fremdenverkehr wuchs nicht nur in den Strandorten, sondern auch im Hinterland, wo „Urlaub auf dem Bauernhof“ wegen der gepflegten Landschaft – Teil der schönen ostholsteinischen Hügellandschaft – mit vorbildlichen Straßen, sauberen Dörfern und Bauernhöfen Trumpf wurde. Von überall her kann man schnell die Ostseeküste und die Badestellen an den Binnenseen erreichen oder von Hafenplätzen in der Umgebung aus eine Seefahrt über die Ostsee unternehmen.
Aufgaben und Struktur des Amtes Lütjenburg
Das Amt Lütjenburg ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechtes ohne Gebietshoheit und ist mitgliedschaftlich organisiert. Ihre Mitglieder sind die amtsangehörigen 14 Gemeinden und die Stadt Lütjenburg, im weiteren Kommunen genannt. Das Amt Lütjenburg ist ein ehrenamtlich geführtes Amt.
Das Amt ist somit eine Einrichtung, die der Erledigung der Aufgaben der amtsangehörigen Kommunen dient und deren Beschlüsse umsetzen soll, gewissermaßen die „Schreibstube“ der Kommunen.
Im Kern hat das Amt zwei Hauptaufgaben:
Es übernimmt zum einen für die Kommunen Kraft Gesetz alleinverantwortlich die sogenannten weisungsgebundenen Aufgaben wie z.B. das Melde- und Personenstandswesen, das Ordnungswesen oder auch das Sozialrecht. All dies sind Aufgaben, die eines möglichst landes- oder bundesweit einheitlichen Vollzuges bedürfen.
Als zweite Aufgabe führt das Amt im Auftrag der Kommunen die Selbstverwaltungsaufgaben und die gem. der Amtsordnung dem Amt übertragenen Aufgaben durch.
Die Kommunen sind berechtigt und im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit verpflichtet, in ihrem Gebiet alle öffentlichen Aufgaben in eigener Verantwortung zu erfüllen. Zu diesen Aufgaben gehören u.a. die Bauleitplanung, der Brandschutz, die Abwasserbeseitigung, das Schul- und Kindergartenwesen und anderes mehr. Dazu werden in den Gemeindevertretungen / Stadtvertretung die erforderlichen Beschlüsse gefasst, die dann, im Zusammenwirken von Bürgermeister/-in und dem Amt umgesetzt werden.
Das Amt berät dazu Bürgermeister/-in und Gemeinde-/Stadtvertretung im Rahmen der vorhanden Sach- und Fachkompetenz, bereitet die Beschlüsse im Einvernehmen mit dem/der Bürgermeister/-in vor und setzt diese nach der Beschlussfassung in Verwaltungshandeln um. Die Aufgabe des/der Bürgermeisters/Bürgermeisterin, für die sachliche Erledigung der Aufgaben der Kommune zu sorgen, bleibt davon unberührt.
Der Amtsausschuss besteht aus den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der amtsangehörigen Gemeinden /der Stadt und weiteren Mitglieder in Abhängigkeit ihrer Größe. Zurzeit besteht er aus 24 Mitgliedern. Er trifft alle für das Amt wichtige Entscheidungen und überwacht deren Durchführung. Er ist Dienstvorgesetzter des Amtsvorstehers.
Der Amtsvorsteher leitet die Verwaltung des Amtes ehrenamtlich nach den Grundsätzen und Richtlinien des Amtsausschusses und im Rahmen der bereitgestellten Mittel. Er ist für die sachliche Erledigung der Aufgaben und den Geschäftsvorgang der Verwaltung verantwortlich und ist gesetzlicher Vertreter des Amtes. Er ist Vorgesetzter der Dienstkräfte des Amtes und unmittelbarer Dienstvorgesetzter des leitenden Verwaltungsbeamten. Der Amtsvorsteher ist Vorsitzender im Amtsausschuss und repräsentiert das Amt nach außen.
Der leitende Verwaltungsbeamte führt die Geschäfte der laufenden Verwaltung und berät die ehrenamtlichen Bürgermeister/-innen unter der Leitung des Amtsvorstehers. Er ist Dienstvorgesetzter der Beschäftigten des Amtes. Er vertritt den Amtsvorsteher bei der Durchführung von Aufgaben, die dem Amt zur Erfüllung nach Weisung übertragen sind.
Die Fachaufgaben werden in den 6 Fachbereichen des Amtes wahrgenommen.
Einzelheiten dazu finden Sie in der Rubrik „Was finde ich wo?“.