Automatensteuer

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Gemeinden, Ämter oder Städte können für ihr Gebiet eine Automatensteuer erheben.

Volltext

Die Stadt Lütjenburg erhebt Vergnügungssteuer für das Betreiben von Spiel-, Geschicklichkeits- und Unterhaltungsapparaten und -automaten (einschließlich der Apparate und Automaten zur Ausspielung von Geld und Gegenständen sowie Musikautomaten, ausgenommen Spielgeräte für Kleinkinder) in Gaststätten, Vereinsräumen, Kantinen und an anderen Orten, die der Öffentlichkeit zugänglich sind gemäß Spielgerätesteuersatzung.

Rechtsgrundlage

Satzung der Stadt Lütjenburg über die Erhebung einer Spielgerätesteuer für das entgeltliche Benutzen von Spiel-, Musik-, Geschicklichkeits- und Unterhaltungsapparaten und -automaten (Spielgerätesteuersatzung).