Stellplatzsteuer
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Eine Stellplatzsteuer kann von Gemeinden erhoben werden, wenn diese eine entsprechende Ortssatzung erlassen haben.
Volltext
Eine Stellplatzsteuer kann von Gemeinden erhoben werden, wenn diese eine entsprechende Ortssatzung erlassen haben.
Stellplatzsteuerpflichtig sind Personen, die in der Gemeinde einen Stellplatz auf einem Campingplatz innehaben, wenn auf dem Stellplatz nicht nur vorübergehend eine Campingeinrichtung (beispielsweise Wohnwagen, Wohnmobil, Mobilheim, Campinghaus, Zelt) vorgehalten wird.
Rechtsgrundlage
Die Erhebung einer Stellplatzsteuer ist in der Gemeinde Behrensdorf in der Satzung über die Erhebung einer Stellplatzsteuer geregelt.
Die Erhebung einer Stellplatzsteuer ist in der Gemeinde Blekendorf in der Satzung über die Erhebung einer Stellplatzsteuer geregelt.